Tauglichkeitsuntersuchungen

Von der Berufsgenossenschaft geforderte Untersuchungen

Von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Untersuchungen für Träger schwerer Atemschutz (Feuerwehruntersuchung nach G26-3) sowie für Personal in Praxen und Altenheimen (nach G42) führen wir ebenfalls durch. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin !


Bei der alle 3 Jahre zu absolvierenden Feuerwehruntersuchung G26-3 (ab dem Alter von 50 Jahren jährlich durchzuführen) sind eine Befragung, eine körperliche Untersuchung, eine Lungenfunktionsprüfung, ein Belastungs-EKG, eine Urinuntersuchung, sowie ein Hör- und Sehtest vorgesehen. Eine Röntgenaufnahme der Lunge muss alle 6 Jahre angefertigt werden (hierfür Überweisung an Radiologen oder Internisten notwendig)

Sporttauglichkeitsuntersuchungen

Vor Aufnahme bestimmter sportlicher Aktivitäten ist ein Check wünschenswert, häufig sogar vorgeschrieben (beispielsweise bei Motorsport, Tauchsport, Fallschirmspringen etc.). Je nach Anforderung sind zusätzlich zu einer gründlichen körperlichen Untersuchung zusätzliche Verfahren wie Lungenfunktionsprüfung, EKG oder Belastungs-EKG, Hörtest etc. notwendig. Wir beraten Sie gerne nach vorheriger Terminvereinbarung !
 

Führerscheinuntersuchung

Ab dem Alter von 50 Jahren müssen Führerscheine für Bus und LKW alle 5 Jahre wieder verlängert werden. Zur Beantragung sind auch eine augenärztliche und eine allgemeinärzliche Untersuchung erforderlich. Letztere können wir anbieten. Sie erhalten nach Ganzkörperuntersuchung, orientierendem Hörtest und Urinuntersuchung die notwendige Bescheinigung. Die Kosten in Höhe von ca. 57 Euro müssen Sie zunächst bei uns bezahlen. In vielen Fällen erstatten Ihnen jedoch die Arbeitgeber diesen Betrag ganz oder teilweise.

 

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Berufsausübung Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln haben, müssen nach Infektionsschutzgesetz eine Belehrung über das richtige Verhalten im Umgang mit Lebensmitteln nachweisen. Diese Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) können wir Ihnen in unserer Praxis anbieten. Sie können diese Belehrung alternativ auch im Gesundheitsamt erhalten. Hier wie dort kostet dies 28 Euro (bei mehreren Personen 14 Euro pro Person). Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.

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Arztpraxis Marquardt

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