Vorsorgeuntersuchungen

Für die nachfolgend genannten Vorsorgeleistungen bitten wir zur besseren Planbarkeit immer um vorherige Terminvereinbarung. Vielen Dank !

 

Übrigens: Die meisten gesetzlichen Krankenkassen gewähren Teilnehmern an Vorsorgeuntersuchungen einen Bonus. Gerne zeichnen wir nach der Untersuchung ihr Bonusheft ab.

 

Check-up: 

 

Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen steht ab dem 35. Geburtstag ein sog. "Check-up 35" alle 2 Jahre zu. Hierbei erfolgen eine gründliche körperliche Untersuchung, die Blutuntersuchung im Hinblick auf Cholesterin und Blutzucker sowie eine orientierende Überprüfung des Urins. Versicherte im Hausarztmodell haben Anspruch auf mehr Laborleistungen sowie einen Vorsorgeultraschall der Bauchorgane beim Check-up. Privatversicherte sowie Versicherte im Hausarztmodell der LKK können diese Leistungen jährlich in Anspruch nehmen. Bitte immer den Impfpass mitbringen !

 

Krebsvorsorge:

Frauen ab dem 20. und Männer ab dem 45. Lebensjahr sollten sich einmal jährlich dieser Untersuchung unterziehen.

Bei Frauen wird die Brust auf Veränderungen hin beobachtet und abgetastet. Desweiteren erfolgt eine vaginale Untersuchung mit Abstrichentnahme vom Muttermund. Die Untersuchung des Enddarmes durch Tasten schließt die Krebsvorsorge ab.

Bei Männern werden die äußeren Geschlechtsorgane inspiziert und abgetastet. Abschließend erfolgt die Tastuntersuchung von Enddarm und Prostata.

Bitte auch immer den Impfpass mitbringen !

 

Schwangeren-Vorsorge-Untersuchungen:

In jeder Schwangerschaft sind 12 Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen, um die kindliche Entwicklung im Mutterleib und die Gesundheit der Mutter zu überwachen. Bitte immer den Mutterpass mitbringen !

 

Kinder-Vorsorge-Untersuchungen:

Zur Überwachung der kindlichen Entwicklung sind insgesamt 12 Kindervorsorge-Untersuchungen sowie zwei Jugendgesundheitsuntersuchungen im Alter von 12 bzw. 16 Jahren vorgesehen. Bitte zum Termin immer das Kinder-Vorsorgeheft und den Impfausweis des Kindes (gerne auch den der Eltern) mitbringen !

 

Jugendarbeitsschutz- untersuchungen:

Vor Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung und nach dem 1. Lehrjahr muss nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine sog. Jugendarbeitsschutzuntersuchung erfolgen. Viele Betriebe verlangen diese Untersuchung bereits beim Abschluss des Lehrvertrages. Erforderlich ist eine gründliche körperliche Untersuchung, sowie Hör- und Sehtests sowie eine Urinuntersuchung. Eine Bitte an die Jugendlichen: Bringt bitte zu dieser Untersuchung außer Eurem Impfpass auch den Berechtigungsschein und den Fragebogen mit, den ihr von der Schule erhalten habt (weiße Formulare für die Erstuntersuchung, rosa für die zweite Untersuchung)

 

 Hautkrebsscreening

Versicherten aller gesetzlichen und privaten Kassen steht das sog. "Hautkrebsscreening" alle 2 Jahre zu (Versicherten im LKK-Hausarztmodell jährlich). Hierbei erfolgt eine gründliche Inspektion der Haut (incl. Kopfhaut, Mundschleimhaut und Genitalregion) im Hinblick auf krebsverdächtige Veränderungen. Bei Bedarf können beobachtungswürdige Befunde auch fotografiert werden. Hierdurch kann man sie in folgenden Jahren vergleichen und die Entwicklung besser beobachten.

 

   

 

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